Das Wachstumschancengesetz — Ein Plus für Ihr Unternehmen

13.05.2024

Das kürzlich verabschiedete „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, im Volksmund auch als „Wachstumschancengesetz“ bekannt, wurde durchgesetzt. Dieses Gesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern und Anreize für mehr Investitionen und Innovationen zu schaffen.

Eine der Hauptziele des Wachstumschancengesetzes ist es, kleine Betriebe von bürokratischen Hürden zu entlasten. Dies wird durch die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen erreicht, was zu einer Vereinfachung des Steuersystems an entscheidenden Stellen führt. Durch diese Maßnahmen sollen Unternehmen ermutigt werden, ihre unternehmerische Tätigkeit zu intensivieren und sich verstärkt auf innovative Projekte einzulassen.

Der Weg zur Verabschiedung dieses Gesetzes war geprägt von politischen Diskussionen und Kompromissen. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 17. November 2023 beschlossen. Allerdings wurde es anschließend vom Bundesrat zur Überarbeitung an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Nach intensiven Verhandlungen wurde am 23. Februar 2024 ein Verhandlungsergebnis erzielt, das sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat bestätigt wurde.

Besonders erwähnenswert ist die Bundesratssitzung am 22. März 2024, deren Ausgang unsicher war. Einige unionsgeführte Länder hatten ihre Zustimmung von der Rücknahme der Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen abhängig gemacht. Letztendlich konnte jedoch eine Blockade verhindert werden, da die Bundesregierung zusicherte, die Landwirtschaft an anderer Stelle zu entlasten.

Insgesamt bietet das Wachstumschancengesetz eine Vielzahl von Möglichkeiten und Vorteilen für Unternehmen, insbesondere für kleine Betriebe. Es lohnt sich daher, die neuen Regelungen genau zu prüfen und gegebenenfalls in die eigene Unternehmensstrategie zu integrieren.

Für weitere Informationen oder Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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