Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen – Bundesregierung ist sich einig

17.05.2023

Die Bundesregierung verständigte sich am 19.04.23 auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen: Damit wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher wird in der Folge auch die dementsprechende Förderung angepasst.

Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz wird nun dem Bundestat und Bundesrat zugeleitet.

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