Schenkung und Erbschaft: Steuerliche Aspekte, die Sie kennen sollten

25.11.2025

Schenkung und Erbschaft: Steuerliche Aspekte, die Sie kennen sollten

Als Steuerberater ist es meine Aufgabe, Sie über steuerliche Fragestellungen zu informieren, die Sie betreffen können – und zu den häufigsten Themen zählen Schenkungen und Erbschaften. Diese beiden Aspekte der Vermögensübertragung sind sowohl für die Übergeber als auch für die Empfänger steuerlich von Bedeutung. Um Ihnen dabei zu helfen, die steuerlichen Unterschiede und Optimierungsmöglichkeiten zu verstehen, möchte ich die wesentlichen Punkte zu diesem Thema erläutern.

Schenkung vs. Erbschaft: Die grundlegenden Unterschiede

Zunächst einmal gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Erbschaft:

  • Schenkung: Bei einer Schenkung erfolgt die Vermögensübertragung zu Lebzeiten des Übergebers, ohne dass dieser dafür eine Gegenleistung erhält. Eine Schenkung kann jederzeit und auch ohne besondere Umstände durchgeführt werden.
  • Erbschaft: Im Gegensatz zur Schenkung tritt die Erbschaft erst nach dem Tod des Erblassers ein. Die Erben erhalten das Vermögen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund eines Testaments.

Beide Formen der Vermögensübertragung können steuerpflichtig sein. Allerdings gibt es im Steuerrecht Unterschiede, die sich sowohl auf die Steuerhöhe als auch auf die Freibeträge auswirken.

Steuerliche Unterschiede zwischen Schenkung und Erbschaft

Die steuerliche Behandlung von Schenkungen und Erbschaften erfolgt nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Beide unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber es gibt unterschiedliche Regelungen, die Sie beachten sollten:

  1. Steuerliche Behandlung
    • Erbschaftsteuer: Bei einer Erbschaft wird die Steuer auf das gesamte vererbte Vermögen berechnet. Es gibt Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad des Erben unterschiedlich hoch ausfallen. Ein Ehepartner hat beispielsweise einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro. Diese Freibeträge gelten jedoch nur einmalig, also nur für den konkreten Erbfall.
    • Schenkungssteuer: Auch bei Schenkungen fällt eine Steuer an, die auf dem Wert der Schenkung basiert. Hier sind die Freibeträge ebenfalls nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Der entscheidende Unterschied: Die Freibeträge bei Schenkungen können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Dies bedeutet, dass Schenkungen in regelmäßigen Abständen eine interessante Möglichkeit zur Steueroptimierung bieten.

  2. Freibeträge und Steuerklassen

    Die Steuerklassen und Freibeträge unterscheiden sich in beiden Fällen. Sie können sich diese wie folgt vorstellen:

    • Steuerklasse I (nächste Angehörige wie Ehepartner, Kinder, Enkel): Hier gelten die höchsten Freibeträge. So kann ein Ehepartner 500.000 Euro, ein Kind 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Weitere nahe Verwandte haben geringere Freibeträge.
    • Steuerklasse II (entferntere Verwandte wie Geschwister, Nichten, Neffen): Die Freibeträge sind deutlich niedriger, und die Steuersätze sind höher. Hier sollten Sie besonders vorsichtig sein und sich ggf. steuerlich beraten lassen.
    • Steuerklasse III (Freunde, entferntere Bekannte, Unverheiratete): In dieser Steuerklasse sind die Freibeträge noch niedriger, und die Steuersätze sehr hoch.

Steuersätze bei Schenkung und Erbschaft

Die Steuersätze für Schenkung und Erbschaft sind abhängig vom Wert des Vermögens und vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Übergeber und dem Empfänger. Diese reichen von 7% bis 50%. Für nahe Angehörige sind die Sätze im Vergleich zu entfernteren Verwandten oder Dritten deutlich niedriger.

Die Steuersätze in Steuerklasse I beginnen bei 7%, können aber bis zu 30% steigen, wenn der Wert des Erbes oder der Schenkung eine bestimmte Grenze überschreitet. In Steuerklasse II und III steigen die Steuersätze entsprechend und erreichen bis zu 50%.

Tipps zur Optimierung der Steuerlast

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften zu optimieren:

  1. Frühzeitig Schenken

    Schenkungen zu Lebzeiten können helfen, die Erbschaftssteuer zu reduzieren, da die Freibeträge für Schenkungen alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Wenn Sie also regelmäßige Schenkungen vornehmen, verringern sich die steuerpflichtigen Beträge im Falle Ihres Erbfalls. Das bedeutet, dass das gesamte Vermögen über einen längeren Zeitraum verteilt wird und somit weniger Steuern anfallen.

  2. Verwendung der Freibeträge

    Nutzen Sie die Freibeträge, die für Schenkungen und Erbschaften zur Verfügung stehen, vollständig aus. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie mehrere Verwandte begünstigen möchten. Ein Beispiel: Wenn Sie sowohl Ihre Kinder als auch Enkel mit Schenkungen unterstützen möchten, können Sie deren Freibeträge zusammenrechnen und damit die Steuerlast minimieren.

  3. Testament und Schenkungsverträge

    Sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften sollten Sie ein rechtlich einwandfreies Testament oder einen Schenkungsvertrag aufsetzen. Diese Dokumente gewährleisten, dass Ihr Vermögen im Fall Ihres Todes gemäß Ihrem Wunsch verteilt wird und auch steuerliche Vorteile berücksichtigt werden. Bei Schenkungen empfiehlt es sich, den Schenkungsvertrag notariell beglaubigen zu lassen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

  4. Nutzung von Steuerklassen

    Wenn Sie mit entfernteren Verwandten oder Freunden schenken oder vererben, prüfen Sie, ob eine Umstrukturierung der Erbfolge in eine günstigere Steuerklasse möglich ist. Hier kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder die gezielte Zuwendung von Vermögenswerten an bestimmte Personen helfen, Steuerklassen und Freibeträge optimal zu nutzen.

Schenkung und Erbschaft sind zwei Instrumente, die nicht nur die Vermögensübertragung regeln, sondern auch erhebliche steuerliche Auswirkungen haben können. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den verschiedenen Regelungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls einen Steuerberater oder Anwalt hinzuzuziehen. Insbesondere die regelmäßige Nutzung der Freibeträge und eine gezielte Planung können helfen, die Steuerlast erheblich zu senken.

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