Steuern im Ruhestand: Wichtige Informationen für Rentner

02.06.2025

Steuern im Ruhestand: Wichtige Informationen für Rentner

Auch Rentner sind steuerpflichtig, wenn ihre Einkünfte bestimmte Grenzen überschreiten. Gesetzliche Renten aus der Rentenversicherung oder der Altersvorsorge müssen ab einem bestimmten Betrag versteuert werden. Dabei variiert der Steueranteil je nach Renteneintrittsjahr – ab 2025 müssen Rentner 81 % ihrer gesetzlichen Renten versteuern, bis 2040 werden es 100 % sein.

Private Renten, wie etwa aus Lebens- oder privaten Rentenversicherungen, unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht, wobei der Besteuerungsanteil je nach Vertrag unterschiedlich ausfällt. Es ist wichtig, sich über die steuerliche Behandlung der eigenen Renten im Detail zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

 

Steuerfreie Freibeträge für Rentner

Rentner können von verschiedenen Freibeträgen profitieren, die ihre Steuerlast verringern. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass Rentner nur dann Steuern zahlen müssen, wenn ihr Jahreseinkommen diesen Betrag übersteigt. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt werden.

Ein weiterer wichtiger Freibetrag ist der Altersentlastungsbetrag, der speziell für Rentner ab dem 64. Lebensjahr gilt. Dieser Freibetrag dient der steuerlichen Entlastung älterer Rentner und steigt mit zunehmendem Alter. Für 2025 liegt der Betrag für Einzelpersonen bei maximal 1.900 Euro und für Ehepaare bei 3.800 Euro.

Darüber hinaus können Rentner, die weiterhin Einkünfte aus Nebentätigkeiten oder selbstständiger Arbeit erzielen, von der Werbungskostenpauschale profitieren, die jährlich 1.000 Euro beträgt. Diese Pauschale hilft dabei, steuerpflichtige Einkünfte zu mindern und so die Steuerlast zu reduzieren.

 

Rentenbesteuerung und Freibeträge in der Praxis

In der Praxis hängt es von der Höhe der Rente ab, ob überhaupt Steuern fällig werden. Ein Rentner, der eine monatliche Rente von 1.500 Euro erhält, liegt unterhalb des Grundfreibetrags, und somit sind keine Steuern zu zahlen. Wer jedoch eine höhere Rente bezieht, muss damit rechnen, dass ein Teil der Rentenzahlungen versteuert wird.
Das bedeutet konkret: Ein Rentner mit einer Bruttorente von 2.500 Euro monatlich (30.000 Euro jährlich) könnte, je nach anderen Einkünften und Freibeträgen, nach Anwendung der Steuertarife und Abzüge eine Steuerlast von einigen Hundert Euro pro Jahr haben.

 

Steuererklärung – Wann muss sie abgegeben werden?

Nicht jeder Rentner muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Eine Steuererklärung ist nur dann notwendig, wenn:

  • Die Einkünfte des Rentners den Grundfreibetrag überschreiten.
  • Einkünfte aus einer Nebentätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.
  • Der Rentner auch andere steuerpflichtige Einnahmen hat, wie etwa aus Kapitalanlagen.

Viele Rentner denken, dass sie als „Einkommensempfänger“ der Rente von der Steuererklärungspflicht befreit sind. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn zusätzliche Einkünfte hinzukommen oder die steuerpflichtige Rente hoch genug ist, um die Freibeträge zu überschreiten.

 

Steuern im Ruhestand: Wichtige Infos für Rentner

Rentner sind steuerpflichtig, wenn ihre Einkünfte bestimmte Freibeträge überschreiten. Die Besteuerung der gesetzlichen Renten erfolgt schrittweise, abhängig vom Renteneintrittsjahr. Private Renten unterliegen ebenfalls Steuern, basierend auf einem festgelegten Besteuerungsanteil. Rentner können von Freibeträgen wie dem Grundfreibetrag und dem Altersentlastungsbetrag profitieren. Nur wer den Grundfreibetrag überschreitet oder zusätzliche Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Um Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Rentner ihre Einkünfte und Steuerpflicht regelmäßig prüfen und gegebenenfalls eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.

 

Fazit

Auch im Ruhestand sind Rentner nicht vor der Steuerpflicht geschützt. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, muss sich auf eine schrittweise Besteuerung einstellen, die je nach Jahrgang unterschiedlich ausfällt. Um sicherzustellen, dass keine Nachzahlungen drohen, ist es wichtig, die eigenen Einkünfte und Freibeträge regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls eine Steuererklärung abzugeben. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig steuerliche Beratung einholen, um keine unnötigen Steuern zu zahlen.

Individuelle Beratung und ein Überblick über die eigenen Einkünfte helfen, unnötige Steuerlasten zu vermeiden und im Ruhestand finanziell gut aufgestellt zu sein.

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