Erbschaftssteuerpflicht kann durch Freibeträge entfallen – wir erklären die Vorgehensweise

07.03.2023

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben. Kinder von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro. Enkelinnen und Enkel abgabefrei bis zu 200.000 Euro und 20.000 Euro Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten.

Neben den persönlichen Freibeträgen steht den Kindern und Stiefkindern sowie Ehe- oder Lebenspartnern des Erblassers oder der Erblasserin in vielen Fällen noch ein besonderer Versorgungsfreibetrag zu,
der aktuell 256.000 Euro für Ehe- oder Lebenspartner eines Erblassers beträgt. In Abhängigkeit von ihrem Alter, können Kinder des Erblassers einen Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 Euro und 52.000 Euro geltend machen. Für Kinder und Stiefkinder bis zum Alter von fünf Jahren liegt der besondere Versorgungsfreibetrag bei 52.000 Euro, zwischen fünf und zehn Jahren bei 41.000 Euro, zwischen zehn und 15 Jahren bei 30.700, zwischen 15 und 20 Jahren bei 20.500 Euro und zwischen 20 und dem vollendeten 27. Lebensjahr bei 10.300 Euro.

Neben den steuerlichen Freibeträgen und den besonderen Versorgungsfreibeträgen werden unter bestimmten Voraussetzungen weitere Freibeträge gewährt, die die Erbschaftssteuerlast mindern. Für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke erhält ein Erbe oder eine Erbin der Steuerklasse I einen Freibetrag von 41.000 Euro. Für Gegenstände, die nicht zum Hausrat zählen wie zum Beispiel bestimmter Schmuck oder Kunstgegenstände, gibt es einen weiteren Freibetrag von 12.000 Euro. In den Steuerklassen II und III beträgt dieser Freibetrag insgesamt 12.000 Euro.

Weiterhin wird ein Pflegefreibetrag gewährt, wenn ein Kind (Erbe) den Elternteil (Erblasser) bis zu dessen Tod unentgeltlich oder gegen ein unzureichendes Entgelt gepflegt oder ihm Unterhalt gewährt hat.

Falls Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, können Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in unserem Steuerbüro vereinbaren. Wir freuen uns über Ihren Besuch – Ihr Team der Steuerberatung Helwig.

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Andrii Zastrozhnov - stock.adobe.com

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