Ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants soll bleiben

19.04.2023

Mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% soll der Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft besteuert werden. Mit der Novellierung des von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 02.03.2023 vorgelegten Gesetzes zur anonymen Umsatzsteuer wird dieses Ziel verfolgt. Am 1. Juli 2020 wurde im Rahmen der Coronavirus-Pandemie die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Catering-Dienstleistungen, mit Ausnahme des Getränkeverkaufs, von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % eingeführt und mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende 2023.

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